
Familienmitglieder ermöglichen und fördern in der Regel durch Verzichte die Gründung wie auch das Wachstum des Unternehmens. Im Zeitpunkt des Übergang in die nächste Generation werden nicht selten die ?unbezahlten? Rechnungen von Familienmitgliedern eingefordert, die beim Wachstum mitgeholfen haben und nun bei der Übertragung des Unternehmens z.B. zu einem Vorzugspreis auf einen der Nachkommen sich benachteiligt fühlen. Erfahrene Berater sind auf solche potentielle Konflikte vorbereitet und können durch vorausschauende Massnahmen die Eskalation von innerfamiliären Konflikten vermeiden. Ein taugliches Instrument ist die rechtzeitige Erarbeitung einer Eigner- bzw. Familienstrategie.
Die Eigner- bzw. Familienstrategie stellt eine gemeinsame erarbeitete Familiensatzung über die Beziehungen der Familie zum Unternehmen über den Generationenwechsel hinaus dar. Damit können die Prinzipien festgelegt wie z.B. das "family first"-Prinzip welches bei unternehmerischen Belangen dem "family first"-Prinzip stets vorzugehen hat. Eine solche Eignerstrategie erleichtert spätere wichtige Entscheidung wie die Anstellung von Familienmitglieder, die Übernahme von Führungsverantwortung durch diese wie auch die Nachfolge ins Eigentum, weil stets die für das Unternehmen beste Lösung angestrebt werden soll.
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