
Ein Scheitern oder unsorgfältig durchdachte Transaktionen können in vielerlei Hinsicht für den Übergeber schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Desgleichen für den Nachfolger, welcher möglicherweise ein gesichertes Anstellungsverhältnis aufgibt und sich für den Unternehmenserwerb persönlich verschuldet. Schliesslich ist auch an die Weiterexistenz des Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze zu denken.
Die Beantwortung der folgenden und lediglich beispielhaft aufgeführten Detailfragen können je nach Situation in der Regel nur von einem erfahrenen Nachfolgeberater, zusammen mit fachlich ausgewiesenen Experten beantwortet werden:
» Formulierung von realistischen Wünschen und Zielen;
» Persönliche oder familiäre Differenzen;
» Die Berechnung des Unternehmenswertes;
» Die Abklärung von steuerlichen Konsequenzen;
» Die Gestaltung einer optimalen Finanzierung;
» Die Ausarbeitung von klaren Verträgen;
» Garantie-, Gewährleistungs- und Haftungsfragen;
» Weitere Mitarbeit.
Nachfolgeberater muss Vertrauensperson sein
Oberste Handlungsmaxime für einen Berater ist, möglichst viele Ziele seines Mandanten auf möglichst sicherem Wege zu verwirklichen. Allerdings ist eine allzu konsequente Interessenwahrung bei einer Unternehmensnachfolge fehl am Platz. Der Schlüssel zum Erfolg liegt meistens in der gleichzeitigen Mitberücksichtigung des Unternehmensinteresses. Auf diese Weise ist am ehesten ein Ausgleich mit der Nachfolgerpartei möglich, die naturgemäss meist entgegengesetzte Ziele wie möglichst tiefer Kaufpreis, möglichst weit reichende Gewährleistungen etc. verfolgen wird.
Ein in Nachfolgefragen fähiger Berater ist in erster Linie ein Generalist, welcher möglichst rasch den gesamten Sachverhalt in rechtlicher, steuerlicher, wirtschaftlicher und menschlicher Hinsicht beurteilen kann. Dafür muss der Übergeber bereit sein, alles über die persönlichen Verhältnisse, das Vermögen und das Unternehmen mitzuteilen. Und zwar auch sehr persönliche Fakten wie z. B. uneheliche Kinder, unversteuerte Vermögenswerte, unternehmerische oder finanzielle Schwierigkeiten. Das wiederum bedeutet, dass der Übergeber zu einem Berater ein Vertrauensverhältnis aufgebaut haben muss, in dem er sich öffnen kann. Nicht selten werden gegenüber einem Nachfolgeberater erstmals Dinge mitgeteilt, die der Übergeber bisher noch niemandem mitgeteilt hat. Mit den persönlichen Informationen versorgt und seinem Generalistenwissen sollte ein Nachfolgeberater in der Lage sein, objektiv die Moderation des Nachfolgeprozesses wahrzunehmen und auf ein ganzheitliches Nachfolgemodell hinzusteuern.
Beizug von weiteren Experten je nach Situation
Im Laufe eines Nachfolgeprozesses sind je nach Situation weitere Experten beizuziehen. So kann zur betriebswirtschaftlichen Situationsanalyse ein Treuhänder oder Unternehmensberater hinzugezogen werden. Danach sind von anderen Experten unter Umständen steuerliche, gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche oder erbrechtliche Fragen zu klären. Oder auch - in Konfliktsituationen - die Hinzuziehung einer psychologisch geschulten Person. Der gut beratene Übergeber wird diesbezüglich nicht am falschen Ort sparen und allenfalls selbst anhand eines Mustervertrages die Vereinbarungen entwerfen wollen. Dies könnte sich steuerlich, rechtlich und auch finanziell fatal auswirken und letztlich sowohl die Familien- wie auch Unternehmenssituation gefährden.
