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Due Diligence

 

 

Eine Due Diligence ist eine sorgfältige Prüfung des Unternehmens vor der Unternehmensbewertung und Übernahme durch den Nachfolger.

 

 

Sorgfältige Unternehmensprüfung

 

Neben den betriebswirtschaftlichen werden auch rechtliche und steuerliche Aspekte geprüft. Ziel einer Due Diligence ist es, möglichst viele Informationen über die Chancen und Risiken zu gewinnen. Dies erleichtert den Kaufentscheid, die Preisfindung sowie die Vertragsgestaltung.


Im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge versteht man unter "Due Diligence" eine sorgfältige Unternehmensprüfung. Es geht dabei um eine solide Analyse des Unternehmens, seines Ertragspotentials sowie der Qualität der Mitarbeiter. Ziel ist es, möglichst viele Informationen über das betreffende Unternehmen zu sammeln, die vom Übergeber angepriesenen Chancen und Risiken zu überprüfen und generell die Werthaltigkeit des geforderten Preises zu verifizieren. Eine Due Diligence wird deshalb insbesondere bei einer familienexternen Übernahme sehr empfohlen. Der von aussen kommende Nachfolger soll sich nicht ausschliesslich auf das vom Übergeber erarbeitete Firmenprofil verlassen. Vielmehr muss er sich ein eigenes Bild über die Stellung des Unternehmens im Markt, den Marktanteil, die Konkurrenzverhältnisse sowie alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte machen können.

 

Je nach Grösse des zu übernehmenden Unternehmens wird die Due Diligence von einem Team von Juristen, Steuer- und Bücherexperten sowie Unternehmensberatern vor der Übernahme durchgeführt. Entsprechend wird auch etwa von einer Business Due Diligence, Legal Due Diligence, Tax Due Diligence, Financial Due Diligence, oder Insurance Due Diligence gesprochen. Damit können allfällige im Unternehmen enthaltene Risiken entdeckt und in der Kaufpreiseinigung berücksichtigt werden. Sodann zeigt die Due Diligence Problempunkte (z.B. Altlasten, Kunden- und Zahlungsrisiken, Steuernachforderungen), die bei der Vertragsgestaltung, insbesondere bei den Gewährleistungen, Zusicherungen und Garantien berücksichtigt werden müssen. In speziellen Fällen, wo sich z.B. ein Konkurrent für die Übernahme der Unternehmung interessiert, empfiehlt sich ein mehrstufiges Verfahren zur Weitergabe von Due Diligence Informationen. Zu Beginn der Verhandlungen erhält der Interessent nur die weniger vertraulichen Informationen, während die vertraulicheren Daten erst in einem fortgeschrittenen Stadium der Verhandlungen weitergegeben werden, wenn die Ernsthaftigkeit der Erwerbsabsichten besser beurteilt werden kann. Allenfalls kann auch eine Anonymisierung der Informationen, z.B. bei der Abgabe der wichtigsten Kunden helfen, wettbewerbsrelevante Informationen nicht preiszugeben und den Interessenten trotzdem bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Über ganz besonders sensible Informationen, welche ein Konkurrent nach einem Scheitern der Verhandlungen ausnutzen könnte wie z.B. Kalkulationsgrundlagen oder Geheimrezepte, wird die Due Diligence erst nach der Übernahme durchgeführt. Das Ergebnis kann dann allenfalls zu Preiskorrekturen führen.

 

Die Durchführung einer Due Diligence liegt letztlich auch im Interesse des Übergebers oder Verkäufers. Sie ermöglicht, rationalere und effizientere Vertragsverhandlungen und die Struktur der Übergabe kann, nicht zuletzt in steuerlicher Hinsicht allenfalls auch für ihn optimiert werden. Überdies reduziert sich das Haftungsrisiko für den Übergeber, weil sich der Übernehmer die im Rahmen der Due Diligence erhaltenen Informationen anrechnen lassen muss. Vorbehalten bleiben allerdings die vertraglichen Abreden.

 

 

Umfang, Zeitbedarf und Kosten

 

Der Umfang der Due Diligence wird massgeblich von der beabsichtigten Übertragungsform geprägt. Beim sog. Asset Deal (wo lediglich bestimmte Aktiven eines Unternehmens übernommen werden), sind lediglich die für die Übernahme bestimmten Vermögenswerte (z.B. Betriebseinrichtung, Warenlager, Patente) einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Ist hingegen die Übernahme des gesamten Unternehmens mit allen Aktiven und Passiven beabsichtigt, hat sich die Due Diligence auch auf sämtliche Werte und Verbindlichkeiten z.B. der letzten drei Geschäftsjahre zu beziehen. Dazu kommt die Darstellung der Unternehmensfinanzierung, von langfristigen Verträgen über Miete, Leasing, Mitarbeiter etc., von Marktdaten wie Kundenstruktur, Wettbewerber, Absatzzahlen.

 

Für eine eingehende Due Diligence ist ein genügender Zeitbedarf einzuplanen. Es ist daran zu denken, dass unter Umständen mehrere Fachleute im Auftrag des Kaufinteressenten an der Unternehmensprüfung mitarbeiten und dass allenfalls gewisse Unterlagen seitens des Übergebers erst noch beschafft oder gar noch erstellt werden müssen. Entsprechend ist ein Due Diligence Verfahren auch mit Kosten verbunden. Dabei kann der Übergeber mithelfen, sowohl Zeit und Kosten zu sparen, indem er frühzeitig die relevanten Unterlagen zusammenstellt. Häufig werden diese in einem sog. Dataraum den Beratern und Fachleuten des Kaufinteressenten zur Einsicht und Prüfung zur Verfügung gestellt. Ein solches Vorgehen trägt ebenfalls zur Risikominimierung für den Übergeber bei und der Interessent erhält dennoch die gewünschten Informationen.

 

Checkliste Due Diligence

 

Eine Checkliste Due Diligence hilft bei der Zusammenstellung der wichtigsten Informationen und Unterlagen.

» Download

 

Muster Vertraulichkeitserklärung

 

Von grosser Bedeutung für den Übergeber ist die Sicherstellung, dass der Interessent die im Rahmen einer Due Diligence erhaltenen Informationen vertraulich behandelt. In Bearbeitung ....


Muster Absichtserklärung (letter of intent)

 

Die Absichtserklärung wird meistens vor der Durchführung der Due Diligence zwischen den Parteien vereinbart und bekräftigt die Seriosität und Ernsthaftigkeit des Interesses, das Unternehmen zu erwerben bzw. zu veräussern. Die Vereinbarung kann eine Exklusivitätsklausel (z. B eine Verpflichtung, nicht mit Drittpartien Verhandlungen zu führen) oder eine Bestimmung über die zu tragenden Kosten enthalten, welche für die Partien bindend sind. Im übrigen entfaltet der letzte letter of intent jedoch keine Rechtswirkungen, da häufig auch abgemacht wird, dass die Parteien nicht gebunden sein wollen bzw. die Verhandlungen jederzeit abgebrochen werden können. In Bearbeitung ....