
Anwendung als Hilfswert und bei Kleinst- und Immobilienunternehmen
In der Regel werden deshalb mit dem Substanzwert ertragsstarke Unternehmen zu niedrig und ertragsschwache zu hoch bewertet. Dennoch ist die Ermittlung des Substanzwertes als Hilfswert wichtig: Er gibt für den Käufer Hinweise, ob eine Neugründung oder ein Unternehmenskauf lohnender ist; der Substanzwert ist Ausgangsgrösse für die Schätzung des Liquidationswertes, welcher stets die Preisuntergrenze darstellt und ist generell für die Finanzierungsentscheidungen des Käufers wichtig. Er kommt deshalb in erster Linie als Hilfswert zur Anwendung.
Zudem wird der Substanzwert in speziellen Verhältnissen angewendet. So bei Kleinstunternehmen, deren Ertragskraft im Branchendurchschnitt eher gering ist oder wo der Ertragswert nur beschränkt angewendet werden kann weil das Unternehmen stark von der Person des Übergebers geprägt ist. Hier kann es für einen Existenzgründer unter Umständen interessant sein, statt eine Neugründung zu realisieren ein bereits bestehendes Unternehmen zum Substanzwert zu übernehmen, was für dieses faktisch einem Restart entspricht. Der Substanzwert kommt ausserdem bei Firmen mit überdurchschnittlich hohen Vermögenswerten wie Immobiliengesellschaften zum Zuge.
Berechnung
Ausgangslage für die Berechnung ist die Bilanz des Unternehmens, wobei man diesbezüglich auf die Markt- und Wiederbeschaffungswerte abstellt. Die nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten erstellte Bilanz ist deshalb nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu berichtigen. Dabei werden alle Aktiv- und Passivposten aufgrund der Tages- oder Verkehrswerte neu bewertet. Die Differenz zwischen Aktiven und Fremdkapital ergibt den Bruttosubstanzwert. Dieser entspricht dem effektiven Eigenkapital inklusive der stillen Reserven. Berücksichtigt man auf den stillen Reserven noch die latenten Steuern, d.h. zieht man diese vom Bruttosubstanzwert ab, so erhält man den Nettosubstanzwert.
Beim Vollsubstanzwert wird - im Gegensatz zum Teilsubstanzwert - der Goodwill und die sonstigen immateriellen Werte in den Substanzwert eingeschlossen.
(Zum Goodwill gehören beispielsweise das Firmenimage, das Geschäfts-Know-how, die Qualifikation der Mitarbeiter, die Unternehmenskultur, der Kunden- und Lieferantenstamm sowie die interne betriebliche Organisation. Der Goodwill ist die positive Differenz zwischen Ertragswert und Substanzwert.)