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Beurteilung, Kosten und Auflagen

 


Beurteilung:

 

Die Eignung für eine Finanzierung beurteilen Banken und Finanzinvestoren in der Regel aufgrund persönlicher Gespräche mit Unternehmern und Management, der Prüfung des Businessplans. Der Businessplan enthält, neben Informationen zum Unternehmen selbst, die Besonderheiten der Übernahmebedingungen und deren Einschätzung (Angemessenheit des Kaufpreises und dessen Definanzierung).


Aus dieser Beurteilung einerseits und bei Banken aus der Bewertung des Unternehmens im Rahmen des Rating, ergeben sich dann die Kosten für die Finanzierung. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Kosten der Finanzierung:

 

Basiszinssatz (= Zinssatz für Anleihen der Eidgenossenschaft - risikofreier Zinssatz - für die gewählte Laufzeit)

 

zuzüglich

 

» Kosten für die Abwicklung und Bewirtschaftung der Finanzierung
» Eigenmittelunterlegungskosten inklusive Renditeziel der Bank
» Geschätzte Risikokosten auf der Basis der Risikobeurteilung des Unternehmens und der Ausleihung

 

Die darin enthaltenen Risikokosten können durch Einreichung von Sicherheiten, wie z.B.

 

» Verpfändung von Wertschriften, Lebensversicherungsansprüchen, Grundstücken etc.
» Abtretung von Forderungen
» Personalsicherheiten, wie Bürgschaften 

 

reduziert werden. Das Eingehen von Bürgschaften wird häufig auch von der Bank als Voraussetzung zur Finanzierung gefordert. Das persönliche Engagement gibt der Bank die Sicherheit, dass der Unternehmer die Unternehmung im kritischen Fall nicht einfach aufgibt (man spricht auch von einer "moralischen Bürgschaft").

 

Wie weit im Falle der Übernahme eines Unternehmens Werte der übernommenen Gesellschaft und auch deren Erträge für die Kaufsfinanzierung herangezogen werden können, ist sowohl zivilrechtlich als auch vor allem steuerlich unter Beizug von Experten im Einzelfall zu klären.

 


Auflagen:

 

Die Kreditierung kann zusätzlich an bestimmte Auflagen (Financial Covenants) geknüpft werden, wie beispielsweise:

 

» Profitabilität,
» Verschuldungsgrad,
» Anlagendeckungsgrad,
» Zinsdeckungsgrad,
» Cashflow oder
» Eigenkapitalquote der Unternehmung.

 

Sie beeinflussen den Preis für die Finanzierung und können je nach Veränderung auch zur Fälligkeit des Kredites führen.

 

Je nach Art der Finanzierung hat der Unternehmer mit folgenden zusätzlichen Auflagen und Informationspflichten zu rechnen:

 

» Das Unternehmen und eventuell auch der Unternehmer darf während der Finanzierung keine anderen Bankbeziehungen unterhalten (Alleinbankenstatus der finanzierenden Bank) und ohne Zustimmung der Bank namentlich keine weiteren Kreditverpflichtungen aufnehmen, Sicherheiten leisten und/oder Garantien abgeben
» Bewilligungspflicht für Änderungen der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse, für einen Wechsel Revisionsstelle, für Investitionen, Leasinggeschäfte und ähnliches ab bestimmten Beträgen pro Einzelfall und insgesamt
» Die Bank ist monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich über den Geschäftsverlauf in verschiedener Ausprägung zu informieren