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Steuerfolgen

 


Aktuell befindet sich das liechtensteinische Steuerrecht in Revision.

 

 

Vorgesehen ist ein "entscheidungsneutrales" neues Unternehmessteuerrecht.

Insbesondere soll der "Ausschüttungszuschlag", die Kapitalsteuer und die Couponsteuer entfallen und ein einheitlicher Gewinnsteuersatz Anwendung finden. Für die Ausschüttung von Altreserven gelten für die die Couponsteuer Übergangslösungen. Wenn eine Unternehmensnachfolge kurz bevor steht, sollte mit die Sachlage mit dem Treuhänder besprochen werden.


Im privaten Bereich sollen die bisher steuerfreien Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Privatvermögen (Mieteinkünfte, Zinsen und Dividenden) weiterhin steuerfrei bleiben. Zudem ist vorgesehen, die bisher erwerbssteuerpflichtigen privaten Kapitalgewinne nicht mehr zu besteuern.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Familienverhältnis soll entfallen.


Steuerliche Empfehlungen werden an dieser Stelle publiziert, sobald das neue Gesetz eingeführt ist und definitive Aussagen zur Unternehmensnachfolge gemacht werden können. Voraussichtlich wird das Gesetz 2010 oder 2011 in Kraft treten.